Über uns

Der Vorstand 2023/2024

Der im November 202 neu gewählte Vorstand des Stadtelternrates der Kitas Neustadt setzt sich zusammen aus Dr. Tina Küttner (1. Vorsitzende), Katrin Voigt (2. Vorsitzende).


Wer ist der Stadtelternrat für Kindertagesstätten in Neustadt am Rübenberge?

Der Stadtelternrat für Kindertagesstätten Neustadt am Rübenberge setzt sich aus den gewählten Elternvertretern aller Kindertagesstätten aus dem Gebiet der Stadt Neustadt am Rübenberge zusammen.

Wer ist der Vorstand dieses Stadtelternrat für Kindertagesstätten in Neustadt am Rübenberge?

Der Vorstand des Stadtelternrates für Kindertagesstätten wird jährlich einmal in der konstituierenden Mitgliederversammlung, die im vierten Quartal de Jahres stattfindet, gewählt. Mitglied des Vorstandes kann je ein Elternvertreter einer Kindertagesstätte im Einzugsgebiet der Stadt Neustadt werden, der an der konstituierenden Versammlung teilnimmt und gewählt wird.

Was macht der Vorstand dieses Stadtelternrates?

  • Er nimmt die ihm nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in Niedersachsen gegebenen Rechte wahr. 
  • Er vertritt die Interessen der Kinder- und Eltern aller Kindertagesstätten im Gebiet der Stadt Neustadt am Rübenberge.
  • Er ist Kontakt-, Informations- und Anlaufstelle für die Eltern. 
  • Er setzt sich für die Kooperation der Kindertagesstätten mit der Stadtverwaltung und dem Fachdienst ein. 
  • Er setzt sich für ein gutes Miteinander der Elternräte der Kindertagesstätten mit den Leitungen und den Erzieherinnen ein.
  • Er ist bestrebt ein Informationsnetz zwischen Eltern und politisch sowie fachlich verantwortlichen Entscheidungsträgern aufzubauen. 
  • Er setzt sich für den Erhalt bestehender sowie für die Errichtung neuer Kindertagesstätten und für die Verbesserung der Betreuungsqualität zugunsten der Kinder, Eltern und Betreuungseinrichtungen ein.
  • Er setzt sich für die Aufnahme/Einarbeitung der Richtlinien des KiföG und TAG in das Kindertagesstättengesetz ein.
  • Der oder die Vorsitzende ist im Arbeitskreis „Gebühren“ vertreten.

Unsere Geschäftsordnung

Hier haben Sie Einblick in die Geschäftsordnung des Stadtelternrates im Gebiet der Stadt Neustadt a. Rbge:

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Geschäftsordnung des SER-KiTa-Neustadt
geschaeftsordnung_ser.pdf
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